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   OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2021 - 5 KN 3/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2021 - 5 KN 3/20 (https://dejure.org/2021,8149)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.01.2021 - 5 KN 3/20 (https://dejure.org/2021,8149)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - 5 KN 3/20 (https://dejure.org/2021,8149)
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  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2021 - 5 KN 3/20
    Dem noch vorgelagert wäre im Übrigen eine Klage auf Feststellung, dass der Antragsgegner zu einer bestimmten Normsetzung bzw. zu den der Normsetzung vorgelagerten, noch nicht vollzogenen Schritten nicht berechtigt ist (vgl. dazu Sodan/Ziekow/Sodan, Verwaltungsgerichtsordnung 5. Auflage 2018 Rn. 60, VwGO mit Hinweisen auf BVerwG, Urteil vom 8. September 1972 - IV C 17.71 und BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1977 - IV C 51.75).

    Aus der Existenz eines dem Normerlass nachgelagerten Kontrollverfahrens (§ 47 VwGO) kann jedenfalls nicht gefolgert werden, dass etwaige (materielle) Ansprüche auf Unterlassung bestimmter rechtsetzender Maßnahmen - Ansprüche also, die sich auf ein anderes (früheres) Verfahrensstadium beziehen - prozessual nicht durchsetzbar sein sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1977 - IV C 51.75 -, Rn. 20, juris).

    Wenn es gleichwohl einen über das Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO hinausgehenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Rechtsetzung in aller Regel "nicht gibt", dann liegt dies daran, dass das materielle Recht nur in seltenen Ausnahmefällen einen entsprechenden (Unterlassungs-)Anspruch gewährt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1977 - IV C 51.75 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.06.1992 - 4 N 1.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Normenkontrollverfahren bei Streit über formelle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2021 - 5 KN 3/20
    Regelungen, die erst im Stadium ihrer Entstehung sind, können nicht Gegenstand einer Normenkontrolle sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1992 - 4 N 1.90 -, Rn. 12 ff., juris; BeckOK VwGO, Posser/Wolf/Giesberts, 55. Ed. 1.10.2020, VwGO § 47 Rn. 19; Eyermann/Hoppe, 15. Aufl. 2019, VwGO § 47 Rn. 11; Fehling/Kastner/Störmer/Unruh, Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2016, VwGO § 47 Rn. 27; Schoch/Schneider/Panzer, Verwaltungsgerichtsordnung Werkstand: 39. EL Juli 2020, VwGO § 47 Rn. 16; Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl. 2018, VwGO § 47 Rn. 65; Wysk/Wysk, 3. Aufl. 2020, VwGO § 47 Rn. 18; v. Albedyll in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl. 2018, § 47 Rn. 9, juris).

    Geht der Normgeber davon aus, dass es sich um eine bereits erlassene Norm handelt, ist der Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO statthaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1992 - 4 N 1.90 -, Rn. 14, juris).

  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; fehlende Bekanntmachung; Statthaftigkeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2021 - 5 KN 3/20
    Eine solche Auslegung kann insbesondere nicht mit dem Gesichtspunkt des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) begründet werden, weil anderenfalls hinreichender Rechtsschutz nicht gewährt werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 4 BN 48.01 -, Rn. 5, juris).
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2021 - 5 KN 3/20
    Dem noch vorgelagert wäre im Übrigen eine Klage auf Feststellung, dass der Antragsgegner zu einer bestimmten Normsetzung bzw. zu den der Normsetzung vorgelagerten, noch nicht vollzogenen Schritten nicht berechtigt ist (vgl. dazu Sodan/Ziekow/Sodan, Verwaltungsgerichtsordnung 5. Auflage 2018 Rn. 60, VwGO mit Hinweisen auf BVerwG, Urteil vom 8. September 1972 - IV C 17.71 und BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1977 - IV C 51.75).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2021 - 5 KN 3/20
    Vor diesem Hintergrund begründet auch die von dem Antragsteller ins Feld geführte Rechtsprechung zu § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO und dem Zusammenspiel von Flächennutzungsplänen mit § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2016 - 12 ME 147/16 -, Rn. 8, juris; BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 2/04 -, Rn. 23, juris) kein ihm günstigeres Ergebnis.
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 12 ME 147/16

    Antragsbefugnis; Bekanntmachung; Flächennutzungsplan; Entwurf; Genehmigung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2021 - 5 KN 3/20
    Vor diesem Hintergrund begründet auch die von dem Antragsteller ins Feld geführte Rechtsprechung zu § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO und dem Zusammenspiel von Flächennutzungsplänen mit § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2016 - 12 ME 147/16 -, Rn. 8, juris; BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 2/04 -, Rn. 23, juris) kein ihm günstigeres Ergebnis.
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